Förderung

Im Rahmen des LEADER-Programms steht der LEADER-Region NOL ein Projektbudget zur Verfügung. Davon können Projekte zur Erhaltung der Lebensqualität in den vier Samtgemeinden Artland, Bersenbrück, Fürstenau und Neuenkirchen sowie der Stadt Bramsche gefördert werden – von sozialen über kulturelle bis zu touristischen Projekten ist vieles möglich. Welche Projekte eine LEADER-Förderung erhalten, entscheidet die Lokale Aktionsgruppe (LAG) in regelmäßige Sitzungen.

Das Regionalmanagement berät gerne interessierte Projektträger:innen zur LEADER-Förderung und sucht ggf. auch alternative Fördermöglichkeiten. Nehmen Sie bei Bedarf gerne Kontakt mit dem Regionalmanagement auf.

Wenn Sie bereits eine konkrete Projektidee haben, die in unser Konzept passt, laden Sie sich bitte die nachfolgende Projektskizze herunter, füllen diese - so weit wie möglich - aus und schicken diese per Mail an das Regionalmanagement.

>>>LEADER-Projektskizze

Handlungsfelder

Die LAG NOL hat für die regionale Entwicklungsstrategie der Jahre 2023 bis 2027 fünf Handlungsfelder als besondere Schwerpunkte identifiziert, in dessen Rahmen Projekte gefördert werden können. Die Handlungsfelder lauten:

  • Soziales und Gemeinschaft
  • Lebensraum und Demografie
  • Tourismus
  • Umwelt und Klima
  • Innovation

Was sich genau hinter den Handlungsfeldern versteckt, können Sie im Regionalen Entwicklungskonzept auf den Seiten 45-60 nachlesen.

LEADER-Förderrahmenbedingungen

Wie jedes Förderprogramm gibt es auch bei LEADER sogenannte Förderrahmenbedingungen, die die Region im Rahmen der Konzepterstellung unter Beachtung div. Vorgaben selbst festgelegt hat.

Wo wird gefördert:

  • auf dem Gebiet der LEADER-Region NOL, d.h. in den Samtgemeinden Artland, Bersenbrück, Fürstenau und Neuenkirchen sowie der Stadt Bramsche

Wer wird gefördert:

  • öffentliche Antragsteller:innen, z.B. Gemeinden
  • Gemeinnützige juristische Personen, z.B. Vereine
  • Sonstige Antragsteller, z.B. Privatpersonen, Unternehmen, Organisationen

Was wird gefördert:

  • investive Maßnahmen, z.B. Anschaffungen oder bauliche Aktivitäten
  • nicht-investiver Maßnahme, z.B. Konzepte, Studien, Vernetzungs- und Vermarktungsmaßnahmen oder Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote
  • Personalkosten als Anschubfinanzierung

Wie hoch wird gefördert:

  • i. d. R. 50 % Förderung (mit Bonusregelung 60 %)
  • die max. Höchstfördersumme ist von der Art des/der Antragsteller:in abhängig
    • öffentliche Antragsteller:innen: max. 250.000 Euro
    • gemeinnützige juristische Personen: max. 50.000 Euro (in begründeten Ausnahmefällen 100.000 Euro)
    • sonstige Antragsteller:innen: max. 25.000 Euro (in begründeten Ausnahmefällen 50.000 Euro)

Mehr Informationen zu den Förderrahmenbedingungen finden Sie im REK auf den Seiten 69-76.

Projektauswahlkriterien

Die LAG wählt ihre Projekte auf Basis definierter Projektauswahlkriterien aus.
Es ist daher hilfreich, sich bei der Projektentwicklung daran zu orientieren.

>>>Projektauswahlkriterien

Weitere Fördermöglichkeiten

Neben LEADER bleibt die ZILE-Richtlinie (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung) eine weitere wichtige niedersächsische Richtlinie für Projekte im ländlichen Raum, die vom Amt für regionale Landesentwicklung (ArL Weser-Ems / ArL Geschäftsstelle Osnabrück) betreut wird. Diese Fördermöglichkeit wird auch weiterhin ein wichtiges Instrument im Nordkreis bleiben - nun jedoch von LEADER ergänzt.

ZILE - Richtlinie (Stand August 2022)

Aus der ZILE-Richtlinie können Projekte in fünf verschiedenen Bereichen (sog. Teilinterventionen) gefördert werden:

  • Dorfentwicklungspläne
  • Dorfentwicklung
  • Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes (Flurbereinigung)
  • Basisdienstleistungen
  • Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Antragstichtag ist jährlich der 30.09. - mit einer Bewilligung ist dann i. d. R. ab Feb./März des Folgejahres zu rechnen.
Die aktuelle Version der ZILE-Richtlinie und weitere relevante Unterlagen (Antragsunterlagen, Angaben zu Fördersätzen und Bewertungsschemata) stehen auf der Webseite des MLs (Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) bereit.